IT-Consulting, Projektmanagement,
Compliance und Informationssicherheit
Künstliche Intelligenz ist längst kein Zukunftsthema mehr. Ob ChatGPT, Microsoft Copilot, automatisierte Kundenkommunikation oder intelligente Analysen – immer mehr Unternehmen setzen KI-Lösungen im Arbeitsalltag ein. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an einen verantwortungsvollen und rechtskonformen Umgang mit diesen Technologien.
Mit dem EU AI Act schafft die Europäische Union erstmals einen umfassenden Rechtsrahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Ziel ist es, Innovation zu fördern und gleichzeitig Risiken für Menschen, Unternehmen und Gesellschaft zu minimieren.
Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen?
Der EU AI Act ist die erste umfassende Regulierung für Künstliche Intelligenz weltweit. Die Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz und unterscheidet zwischen verschiedenen Kategorien von KI-Systemen.
Je höher das potenzielle Risiko einer Anwendung, desto umfangreicher sind die Anforderungen an deren Entwicklung, Einführung und Nutzung.
Besonders im Fokus stehen KI-Systeme, die Entscheidungen über Menschen beeinflussen oder sensible Daten verarbeiten.
Viele Unternehmen gehen davon aus, dass der EU AI Act ausschließlich Softwarehersteller betrifft. Tatsächlich richtet sich die Verordnung jedoch nicht nur an Anbieter von KI-Systemen, sondern auch an Unternehmen, die KI-Lösungen einsetzen.
Bereits heute nutzen zahlreiche Organisationen Anwendungen wie:
Damit stellt sich für viele Unternehmen die Frage, welche Anforderungen künftig erfüllt werden müssen und welche Risiken mit dem Einsatz verbunden sind.
Der EU AI Act unterscheidet grundsätzlich zwischen verschiedenen Risikostufen:
Bestimmte Anwendungen werden vollständig verboten. Dazu gehören beispielsweise KI-Systeme, die Menschen manipulieren oder soziale Bewertungen vornehmen.
Hierzu zählen unter anderem Anwendungen in den Bereichen:
Für diese Systeme gelten umfangreiche Anforderungen hinsichtlich Dokumentation, Transparenz, Risikomanagement und Überwachung.
Viele bekannte KI-Anwendungen fallen in diese Kategorie. Unternehmen müssen insbesondere Transparenzpflichten beachten und sicherstellen, dass Nutzer erkennen können, wenn sie mit KI interagieren.
Unsere Erfahrung aus Digitalisierungs-, Compliance- und Informationssicherheitsprojekten zeigt, dass die größte Herausforderung häufig nicht die Technologie selbst ist.
Vielmehr fehlt in vielen Unternehmen eine klare Governance für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz.
Typische Fragestellungen sind:
Insbesondere die unkontrollierte Nutzung öffentlich verfügbarer KI-Dienste kann zu erheblichen Compliance- und Sicherheitsrisiken führen.
Der EU AI Act steht nicht isoliert neben bestehenden Regelwerken. Vielmehr müssen Unternehmen die Anforderungen gemeinsam mit anderen regulatorischen Vorgaben betrachten.
Dazu gehören insbesondere:
Wer KI-Systeme einsetzt, sollte daher frühzeitig prüfen, wie Datenschutz, Informationssicherheit und Governance sinnvoll miteinander verzahnt werden können.
Unternehmen sollten den EU AI Act nicht als reine regulatorische Pflicht verstehen. Vielmehr bietet die Verordnung die Chance, den Einsatz von Künstlicher Intelligenz strukturiert und verantwortungsvoll zu gestalten.
Ein erster Schritt kann sein:
So lassen sich Innovation und Compliance erfolgreich miteinander verbinden.
Der EU AI Act wird den Umgang mit Künstlicher Intelligenz in Unternehmen nachhaltig prägen. Auch wenn viele Anforderungen schrittweise eingeführt werden, sollten Unternehmen bereits heute beginnen, ihre Prozesse und Verantwortlichkeiten zu überprüfen.
Unsere Erfahrung zeigt: Wer frühzeitig Transparenz schafft und klare Regeln für den Einsatz von KI etabliert, kann die Potenziale der Technologie sicher und nachhaltig nutzen.
Sie möchten den Einsatz von KI in Ihrem Unternehmen bewerten oder sich auf die Anforderungen des EU AI Act vorbereiten?
Die Expertinnen und Experten von amerdis unterstützen Sie bei der Entwicklung von KI-Governance-Strukturen, der Bewertung von Risiken sowie der Verzahnung von Datenschutz, Informationssicherheit und Compliance. Gemeinsam schaffen wir die Grundlage für einen sicheren und verantwortungsvollen Einsatz von Künstlicher Intelligenz.
Welche Anforderungen stellt NIS2?
NIS2 verfolgt einen risikobasierten Ansatz. Unternehmen müssen angemessene technische, organisatorische und prozessuale Maßnahmen einführen und diese nachweisbar dokumentieren. Die zentralen Anforderungsbereiche:
Risikomanagement
Cyberrisiken müssen systematisch identifiziert, bewertet, behandelt und kontinuierlich überwacht werden. Das bedeutet nicht nur einmalige Risikoanalysen, sondern ein dauerhaftes Risikomanagement als Teil des Unternehmensbetriebs.
Governance und Managementverantwortung
Die Geschäftsleitung trägt Verantwortung für die Umsetzung und Überwachung der Sicherheitsmaßnahmen und haftet persönlich bei Verstößen. Informationssicherheit ist damit strategische Führungsaufgabe.
Incident Management
Unternehmen müssen Sicherheitsvorfälle erkennen, bewerten und angemessen behandeln können. Dazu gehören definierte Incident-Response-Prozesse, Eskalationswege, Meldeverfahren gegenüber den zuständigen Behörden und eine lückenlose Dokumentation.
Business Continuity Management
Geschäftskritische Prozesse müssen auch im Krisenfall aufrechterhalten werden können. Notfallmanagement, Backup-Strategien, Wiederanlaufpläne und Business Impact Analysen sind zentrale Bestandteile.
Lieferkettensicherheit
NIS2 betrachtet nicht nur das eigene Unternehmen, sondern auch Risiken innerhalb der Lieferkette. Unternehmen müssen Sicherheitsanforderungen an Dienstleister und Lieferanten definieren und regelmäßig überprüfen.
Awareness und Schulungen
Mitarbeitende bleiben eine der größten Angriffsflächen. Laut dem IBM Cost of a Data Breach Report 2025 betragen die durchschnittlichen globalen Kosten eines Datenschutzvorfalls 4,44 Millionen US-Dollar. Unternehmen, die frühzeitig in Schulungen, Awareness-Maßnahmen und Risikomanagement investieren, können das Schadenspotenzial nachweislich reduzieren. Regelmäßige Schulungsprogramme sind daher eine der zentralen NIS2-Anforderungen.
Technische und organisatorische Maßnahmen
Konkrete Beispiele aus der Praxis: Multi-Faktor-Authentifizierung, Netzwerksegmentierung, Schwachstellenmanagement, Zugriffskontrollen, Protokollierung und verbindliche Sicherheitsrichtlinien.
Die größten Herausforderungen für mittelständische Unternehmen
Fehlende Ressourcen und Expertise
Die meisten mittelständischen Unternehmen haben keine eigenen Cybersecurity-Teams oder Compliance-Abteilungen. NIS2 verbindet aber rechtliche, organisatorische und technische Anforderungen, die gemeinsam betrachtet werden müssen.
Hoher Dokumentationsaufwand
Viele Unternehmen verfügen über technische Sicherheitsmaßnahmen, können diese jedoch nicht ausreichend dokumentieren oder gegenüber Auditoren nachweisen. Im Ernstfall reicht „wir machen das“ nicht.
Gewachsene IT-Landschaften
Historisch gewachsene Systeme erschweren die Umsetzung einheitlicher Sicherheitsstandards erheblich.
Lieferantenmanagement
Die Bewertung von Dienstleistern und Lieferanten hinsichtlich ihrer Sicherheitsanforderungen ist für viele Unternehmen Neuland.
Budgetfragen und Priorisierung
Nicht jede Maßnahme kann sofort umgesetzt werden. Eine risikobasierte Priorisierung ist deshalb entscheidend, um Ressourcen gezielt einzusetzen.
Fazit
NIS2 verändert die Anforderungen an Informationssicherheit grundlegend. Betroffen sind längst nicht mehr nur klassische Betreiber kritischer Infrastruktur, sondern auch zahlreiche mittelständische Unternehmen aus ganz unterschiedlichen Branchen.
Für Entscheider bedeutet das: Informationssicherheit muss strategisch geplant, risikobasiert gesteuert und nachvollziehbar dokumentiert werden. Wer frühzeitig handelt, reduziert nicht nur regulatorische Risiken, sondern stärkt gleichzeitig seine Cyber-Resilienz und das Vertrauen bei Kunden, Partnern und Aufsichtsbehörden.
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